Wenn der Vertrag ausläuft:
- Auszahlung des Guthabens und Abschluss eines Neuvertrages
- Veranlagung des angesparten Betrages als Einmalerlag
- Liegenlassen der angesparten Summe ohne weitere Einzahlungen
- Prämienbegünstigtes Weitersparen
- Inanspruchnahme des Darlehens.
Nach Ablauf der sechsjährigen Bindefrist können Sie sich einfach den Guthabensbetrag auszahlen lassen und frei darüber verfügen. Dadurch erlischt der Darlehensanspruch.
Alternativ hat es durchaus Fantasie und bringt Ihnen angenehme Vorteile, wenn Sie einen neuen Bausparvertrag zu den aktuellen Konditionen abschließen.
Für prämienbegünstigtes Weitersparen ist es sinnvoll, einen Teil des ausgezahlten Guthabens (mindestens EUR 2.000,--, höchstens EUR 7.200,--) als Einmalerlag in einen neuen Bausparvertrag einzuzahlen. Danach sparen Sie jährlich EUR 1.200 an, bis insgesamt EUR 7.200 eingezahlt sind. Bausparprämien und Zinsen erhalten Sie jährlich gut geschrieben.
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen oder der abgelaufene Betrag prämienbegünstigt bleibt und Sie der Sparverpflichtung weiterhin nachkommen, erhalten Sie einen Treuebonus von EUR 10,-- je EUR 1.200,-- sowie eine Guthabensverzinsung von 1,75 % p.a. fix für 2 Jahre (2,20 % p.a. effektiv) bzw. einen Treuebonus von EUR 12,-- je EUR 1.200,-- sowie eine Guthabensverzinsung von 2,25 % p.a. fix für 3 Jahre (2,60 % p.a. effektiv).
Wünschen Sie nach dem Ablauf des Vertrages keine weitere Einzahlung, können Sie täglich über das Geld verfügen. Der Sparbetrag wird mit 0,75 % p.a. verzinst.